Warum ich Heilpraktiker nicht ernst nehmen kann

Wenn ich krank bin, dann gehe ich zum Arzt. Gut, ok, nicht gleich, ich ziehe lieber ein paar Tage oder Wochen mit Magenschmerzen durch die Gegend oder verschleppe mal eine Erkältung, aber dann gehe ich zum Arzt. Gleich zum Arzt zu gehen wäre ja zu einfach, ich bin ja hier auf Arbeit unersetzlich und ohne mich geht AB – SO – LUT nichts. Denke ich jedenfalls. Ist natürlich nicht so, aber das eigene Ego fühlt sich halt doch bestärkt, durch dieses Denken.

Nun gut, sei es wie es will, irgendwann finde ich doch den Weg zum Arzt, dann bekomme ich eine feine Diagnose, Medikamente, evtl. eine Krankschreibung, evtl. eine Überweisung etc. Jedenfalls ist das Problem erkannt und die Heilung in den meisten Fällen nicht mehr fern. Das ist der einfache Weg. Dann gibt es aber noch Menschen, die lieber zu einem Heilpraktiker gehen, um ihre Wehwehchen behandeln zu lassen und das ist für mich ein Problem.

Ich kann Heilpraktiker nämlich leider nicht ernst nehmen.

Wenn ich bei meinem stinknormalen Hausarzt im Wartezimmer sitze, habe ich im Hinterkopf, dass der Arzt nach seinem Abitur ein Studium von sechs Jahren und drei Monaten, Praktika, Famulatur und zahlreiche hammerharte Prüfungen hinter sich hat, bevor er seine Approbation erhielt. Dann kam die Promotion und noch die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die ja auch eine Dauer von 60 Monaten umfasst. (Die genauen Abläufe kann man HIER HIER und HIER nachlesen)

Auf der anderen Seite steht dann der Heilpraktiker. Da wollte ich mich auch mal informieren, wie hier die Ausbildungsvorgaben aussehen und war verwundert – ich fand nichts. Es gibt keinen einheitlichen „Lehrplan“ oder andere Ausbildungsvorgaben zur Heilpraktikerausbildung. Es gibt zwar zahlreiche Schulen (so viel zur pöhsen, pöhsen „Schulmedizin“), die verschiedene Prüfungsvorbereitungen für Heilpraktiker anbieten, aber das sind halt auch Prüfungsvorbereitungen und keine Ausbildung. Und welche Schule bei welchem Thema seine Gewichtung legt o. ä. ist jeder selbst überlassen.

Die Prüfung wird in Bayern, wo ich lebe, durch das Gesundheitsamt vorgenommen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit hat am 5. August 1994 eine Bekanntmachung herausgegeben, darin heißt es: Die Überprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. i der 1. DV zum Heilpraktikergesetz nimmt das … Gesundheitsamt vor. Ziel der Überprüfung ist festzustellen, ob die Ausübung der Heilkunde durch die antragstellende Person eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Die Überprüfung dient somit der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und des einzelnen Menschen. Sie ist andererseits aber keine Prüfung im Sinne der Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Befähigung. Daraus folgt, dass sie sich auf die Feststellung beschränken muss, ob der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine heilkundliche Tätigkeit durch sie zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit führen könnte. In diesem Rahmen muss die Überprüfung allerdings die wesentlichen Gegenstände umfassen, die für eine solche Feststellung erheblich sind. Neben der hinreichenden Beherrschung der deutschen Sprache und der Kenntnis der einschlägigen gesundheitsrechtlichen Vorschriften gehören dazu notwendigerweise auch diejenigen fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können. Durch die Überprüfung muss insbesondere auch festgestellt werden können, ob die antragstellende Person Grenzen ihrer Fähigkeiten und der Handlungskompetenzen von Heilpraktikern klar erkennt, sich den Gefahren bei einer Überschreitung dieser Grenzen bewusst ist und bereit ist, ihr Handeln entsprechend einzurichten.

Zitiert nach Merkblatt für die Heilpraktikerkenntnisprüfung (ohne Beschränkung) der Stadt München.

Um es nochmal deutlich zu sagen: Diese Prüfung ist kein Nachweis über medizinisches Wissen, es geht nur darum festzustellen, dass der Prüfling keine Gefahr für die „Volksgesundheit“ darstellt.

Die „Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ besagt lediglich, dass die Zulassung zur Prüfung an folgende Vorgaben geknüpft ist:

  • Der Prüfling muss mindestens 25 Jahre alt sein
  • Der Prüfling darf nicht vorbestraft sein, ein Führungszeugnis ist hierüber vorzulegen
  • Der Prüfling muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist.
  • Der Prüfling muss einen erfolgreichen (noch nicht einmal einen qualifizierenden) Hauptschulabschluss oder einen gleich- bzw. höherwertigen Schulabschluss verfügen.
  • Der Prüfling muss eine Geburtsurkunde und einen tabellarischen Lebenslauf vorlegen.

Quelle

Hat man diese eine (!) Prüfung bestanden, dann geht’s los, dann darf man am Menschen hantieren. Interessant nicht? Und dann fragt ihr mich ernsthaft, warum ich Heilpraktiker nicht ernst nehmen kann?