Hybris der Heilpraktiker

Gerade wird ja viel über den Unsinn von Heilpraktikern diskutiert und mich fasziniert es immer wieder, welche Hybris Angehörige dieses „Berufsstandes“ gegenüber Ärzten an den Tag legen. Man muss sich vor Augen halten, dass Ärzte bis zu 15 Jahre (inklusive Facharztausbildung) damit verbracht haben zu lernen und Prüfungen abzulegen. Dagegen stehen die Ausübenden einer Tätigkeit, für die es noch nicht einmal eine geregelte Ausbildung gibt und die vor dem Gesundheitsamt nur nachweisen müssen, dass sie keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen (Multiple Choice, 60 Fragen, 15 müssen richtig sein, anschließend noch eine mündliche Befragung). Und dann denken viele (nicht alle), dass sie auf dem gleichen Niveau wie ein Arzt stehen. Welche Anmaßung!

Auch die Zugangsvoraussetzungen, um Heilpraktiker zu werden sind ähnlich gering. Während ein Arzt ein Abitur mit einem gewissen Notenschnitt vorweisen muss (der NC liegt im SS 2017 je nach Bundesland zwischen 1,0 und 1,2), genügt beim Heilpraktiker tatsächlich der Hauptschulabschluss. Die Zugangsvoraussetzungen, um zur Heilpraktikerprüfung zugelassen zu werden sind im Überblick:

– Mindestalter 25 Jahre
– Hauptschulabschluss
– ein „sauberes“ Führungszeugnis
– und ein ärztliches Attest, um die „gesundheitliche, geistige und sittliche Eignung“ nachzuweisen

Und dann darf man zur Prüfung.

Wenn man dann die Prüfung besteht ist man Heilpraktiker und darf an Menschen rumschrauben.

Ehrlich!
Ganz ehrlich!
Ohne Schmarrn!
Nein, das ist kein Witz!

Woher man übrigens das Wissen für die Prüfung hat, ist dem Gesetzgeber piepegal, denn wie gesagt, es gibt keine geregelte Ausbildungsordnung. Man kann eine Schule besuchen, muss dies aber nicht. Und dann wundern sich manche, dass die Durchfallquote bei Heilpraktikerprüfungen teilweise bei 80% liegt. Und dann werden natürlich gleich Verschwörungstheorien gestrickt. Die bösen Ärzte, die Prüfen, die lassen die armen Heilpraktiker einfach durchfallen. Buhuhuhu…Vielleicht liegt es eher an der Qualität der Ausbildung, vielleicht liegt es an mangelndem Vorwissen, vielleicht liegt es an mangelndem Lerneifer? Kann natürlich nicht sein! Alle anderen sind schuld!

Auch eine Berufsordnung gibt es für die Heilpraktiker nicht, auch wenn dies gerne behauptet wird. Die Wikipedia schreibt dazu: Im Jahre 1992 haben sich die Verbände auf eine Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) geeinigt, die jedoch nicht für alle Heilpraktiker rechtsverbindlich ist, sondern nur als vereinsinternes Recht für die Mitglieder Gültigkeit besitzt.

Österreich ist Deutschland beim Thema „Heilpraktiker“ übrigens einen großen Schritt voraus. Da gibt es so eine Tätigkeit nicht. Die Ausübung der Tätigkeit Heilpraktiker ist dort verboten und strafbar. Tu felix Austria!