Wilhelm Heinrich Schüßler oder: Wie man sich einen Doktortitel ergaunert

Erinnert ihr euch noch an Karl-Theodor zu Guttenberg und seine Dissertation? An Silvana Koch-Mehrin? Oder an Anette Schavan, die auch bei ihrer Dissertation gemogelt hat? Sicher tut ihr das. Aber das sind Peanuts, Pillepalle, kleine Fische, wenn man sich statt dessen andere Fälle anschaut. Beispielsweise den des Wilhelm Heinrich Schüßler.

Ja, den kennt ihr, das ist der gute Mann, der sich diese Schüßler-Salze ausgedacht hat, an denen hinten und vorne nichts dran ist. Der hatte was sein „Studium“ und seine „Promotion“ angeht, noch ganz andere Tricks auf Lager.

Aber mal von vorne. Wo und wie lange Schüßler zur Schule gegangen ist, wissen wir nicht. Auch nicht, ob und welchen Schulabschluss er gemacht hat. Wir wissen nur, dass er als Sekretär gearbeitet hat, wozu ja einige Basiskenntnisse schon notwendig sind. Obwohl Schüßler bis dahin nie ein Abitur abgelegt hatte, begann er plötzlich 1852 an der École de Médicine in Paris Medizin zu studieren. Wobei, das behauptet er jedenfalls. Gehen wir davon aus, dass es stimmt, würde ich schon mal gerne wissen, wie er sich diesen Studienzugang erschlichen hat.

Er studierte dann 1853 in Berlin und 1854 in Gießen. Auch bei der Immatrikulation dort hat Schüßler gelogen, indem er ein falsches Alter und einen anderen Geburtsort angab. Auch die Einlassungen zu seinem Vater waren falsch.

Was dann kam, war aber wirklich eines Barons Münchhausen würdig. Am 1. März 1855, also nur gut drei Jahre nach Beginn dieses ominösen Studiums, wurde Schüßler zum Dr. med. promoviert. Wie das kam? Ganz einfach – Schüßler log. Er behauptete, dass er in Kürze als Militärarzt einberufen würde und dadurch ließ sich die Prüfungskommission täuschen und gestand ihm zu, dass er nur die Studiengebühren bezahlen und ein Prüfungsgespräch führen musste.

Übrigens, Schüßler hat nie irgendwelchen Militärdienst geleistet. Das stand auch nie im Raum.

Danach ging Schüßler für ein Semester nach Prag, wo er auch erste Vorlesungen zur Homöopathie hörte. Erst am 18. September 1855 wurden Schüßlers Dubiositäten ein Riegel vorgeschoben. Hier beantragte er die Zulassung zum medizinischen Staatsexamen im Herzogtum Oldenburg nach. Begründet wurde des mit dem fehlenden Abitur und dem zu kurzen Studium. Die herzoglich-oldenburgische Verordnung vom 30. April 1831 legte nämlich das sogenannte Quadriennium academicum (also vier Jahre) als Mindeststudienzeit fest. Natürlich bettelte Schüßler darum, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, aber wenigstens das herzogliche Ministerium ließ sich nicht an der Nase herumführen und schmetterte diese Eingaben ab. Genauso wie die Bitte, das Abitur in Prag nachholen zu dürfen. Hier machte die Behörde ein einziges Zugeständnis. Schüßler durfte das Abitur nachholen, aber nur an einem Gymnasium des Herzogtums Oldenburg.

Aber auch hier hatte Schüßler wieder Sonderwünsche, so schrieb er in einer seiner Eingaben: Hoffend, daß EW. Königliche Hoheit geruhen werden, eine Dispensation dem Unterzeichneten zu ertheilen, erlaubt er sich, diejenigen Fächer zu nennen, in denen er weniger streng geprüft zu werden wünscht. Dies sind: Mathematik, Geschichte, Griechisch und Geographie. Vorzugsweise ist es aber die Mathematik, worin er am ungernsten geprüft werden möchte. Eine vollständige Dispensation von diesem Fach wäre ihm am willkommensten. (1)

Nachdem er das Abitur dann schlussendlich doch bestanden hatte, trat er im Juli/August 1857 zum Staatsexamen an. Dies bestand Schüßler mit mittelmäßigen Ergebnissen und sollte eigentlich durchfallen.

Als nämlich der Erfinder der Biochemie, Dr. W. H. Schüßler, im Jahre 1857 im Examen vor dem Collegium medicum wegen mangelhafter bzw. ungenügender Kenntnisse durchfallen sollte, wurde ihm trotzdem die Approbation erteilt, wenn er sich verpflichten wolle, Homöopathie zu treiben. Offenbar glaubten die Examinatoren, ein Arzt, dessen Wissen und Können nur gering sei, könne (…) am wenigsten schaden. Das war freilich ein großer Irrtum (…) denn, wenn Dr. Schüßler auch ein dummer Mediziner war, ein kluger Geschäftsmann war er auf alle Fälle. (2)

Auch die städtische Konzession, um eine Praxis in Oldenburg eröffnen zu dürfen, erhielt Schüßler nur mit der Auflage, ausschließlich als Homöopath tätig zu sein.

Ihr seht, die medizinische Ausbildung Schüßlers ist dann doch äußerst dubios und birgt größere Lücken. Wenn ihr euch den gesamten Lebenslauf Schüßlers anschauen wollt, dann könnt ihr das hier bei der Homöopedia tun.

Literatur
(1) Lindemann, Günther: Dr. med. Wilhlem Heinrich Schüßler: Sein Leben und Werk. Oldenburg, 1992.
(2) Roth, Max: Die Biochemie. In: Aufsätze zur Medizingeschichte der Stadt Oldenburg. Oldenburg, 1999, S. 390-396.

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